FAQs
Ja, am Steuer ist immer Vorsicht geboten! Ablenkung kann schnell zu einem Unfall führen. Bei einem Unfall kann dies als grobe Verkehrsregelverletzung ausgelegt werden. Es muss mit einer happigen Strafe und 3 Monaten Führerausweisentzug gerechnet werden.
Nein. Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, wird mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken geahndet (siehe Ordnungsbussenverordnung).
Ja. Auch das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung kann bestraft werden. Nämlich dann, wenn der/die Fahrzeuglenkende seine Aufmerksamkeit nicht mehr dem Verkehrsgeschehen widmet, und es dadurch zu einem Unfall kommt oder Verkehrsregeln verletzt werden. Das damit verbundene Mass der Aufmerksamkeit hängt von den herrschenden Umständen, wie Verkehrsdichte, örtliche Verhältnisse, Zeit, Sicht und voraussehbaren Gefahrenquellen, ab.
Sie möchten mehr wissen?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Teilen Sie uns Ihre Fragen und Anregungen mit. Helfen Sie mit, die Strassen noch sicherer zu machen und Verkehrsunfälle zu verhindern.